Rücktrittsrecht

Kein Rücktrittsrecht nach FAGG

Das Rücktrittsrecht nach § 11 FAGG (Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge [Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz]) ist gem. § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG ausgeschlossen, da die gegenständlichen Verträge Fernabsatzverträge über Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, darstellen und der Vertrag für die Erbringung einen bestimmten Zeitpunkt bzw. Zeitraum vorsieht.